Influencer-Verträge: Diese Punkte müssen Sie beachten

Influencer-Verträge: Diese Punkte müssen Sie beachten

In den letzten Jahren ist nicht nur die Popularität sozialer Netzwerke rasant gestiegen, sondern auch die Anzahl von Influencern, die sich gut zu inszenieren wissen. Die beachtliche Reichweite dieser Konten macht Kooperationen zwischen Unternehmen und Influencern immer attraktiver. Wenn Pamela Reif (4,2 Mio Follower), Caroline Einhoff (1,5 Mio Follower) oder Julian Bam (4,1 Mio Follower) einen Post mit einem Produkt absetzen, erreichen sie auf einen Schlag mehr Personen, als so manche TV-Show im Hauptabendprogramm. 

 

Eine langfristige Zusammenarbeit kann für beide Seiten also sehr gewinnbringend und sinnvoll sein: Das werbende Unternehmen kann sich mit dem Ruf des Influencers auf dem Wettbewerbsmarkt positionieren und der Influencer kann das eigene Image monetarisieren und den Followerkreis erweitern. Da es sich bei diesen Erscheinungen aber um neuere Entwicklungen handelt, werden viele solcher Kooperationen nur mündlich vereinbart. Dies birgt für die Unternehmen jedoch erhebliche Risiken. Denn Influencer bewegen sich nicht im rechtsfreien Raum, sondern unterliegen zahlreiche wettbewerbs- und medienrechtlichen Vorschriften. Zudem wollen Unternehmen auch genau festlegen, wofür sie Traumgagen von 50.000 Euro und mehr überweisen.

 

In Influencer-Verträgen werden die gegenseitigen Leistungspflichten nach Art und Umfang eindeutig festgehalten. Sie gelten als wichtige Grundlage für die geschäftliche Verbindung zwischen werbetreibenden Unternehmen und Influencern. Zusätzlich können sich Unternehmen mit Influencer-Verträgen rechtlich absichern und Haftungsfallen entgegenwirken.

 

Diese Punkte müssen zwingend im Influencer-Vertrag enthalten sein

 

Bevor ein Vertrag mit einem Influencer aufgesetzt werden kann, sollten Sie sich als Unternehmen Gedanken für die genauen Bestandteile der Kooperation machen. Hierbei stellt sich die Frage, was der Influencer genau tun soll und was er dafür als Aufwandentschädigung erhält – gibt es ein Honorar oder ein Produkt von Ihrer Firma? Wie lange soll die Kooperation andauern? Darf der Influencer parallel für andere Marken und Produkte werben? Wie lange sollen die Beiträge auf dem Profil bestehen bleiben? Erhalten Sie während und nach Ablauf der Kooperation ein Reporting? Dies sind nur einige Themen, die in einem Influencer-Vertrag aufgenommen werden können:

 

  • + Art der Influencer-Leistung
  • + Beginn und Ende der Kooperation
  • + Art und Höhe der Leistungsvergütung
  • + Wettbewerbsverbot
  • + Verschwiegenheit
  • + Haftung
  • + Kennzeichnungspflicht von Werbung
  • + Löschen von Beiträgen
  • + Reporting der Kooperation
  • + Datenschutz
  • + Konsequenzen bei Vertragsbruch

 

Die Verträge können sehr schnell sehr komplex werden und es gilt einiges zu bedenken, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Daher ist es ratsam, einen solchen Vertrag von einem spezialisierten Rechtsanwalt aufsetzen zu lassen. Grundsätzlich empfehlen wir jede Kooperation zwischen Ihrem Unternehmen und einem Influencer vertraglich zu regeln. 

 


Bei einer Zusammenarbeit mit der GoodMenGroup müssen Sie sich um den Vertrag keine Sorgen machen. Jede Influencer-Kooperation beruht auf einer vertraglichen Basis, welche die Interesse Ihrer Marke schützt. Für diese Kooperationen arbeiten wir mit eigenen Anwälten, die in diesem Bereich spezialisiert sind und Influencer-Verträge mit aufsetzen. Sprechen Sie uns gerne direkt darauf an.


 

Werbe-Kennzeichnungspflicht beim Influencer-Marketing

 

In der Beratung wird häufig die Frage gestellt, ob die Parteien über die Verantwortung für die Werbekennzeichnung überhaupt eine Vereinbarung treffen sollten. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:

 

Die erste Möglichkeit ist, dass man diese Frage im Vertrag bis ins letzte Detail regelt und den Influencern damit alle Pflichten und Kennzeichnungen vorgibt. 

 

Die zweite Möglichkeit ist es, dem Influencer vertraglich einzuräumen, dass er selbst entscheiden soll, wie er seine Beiträge kennzeichnet und ihn lediglich dazu verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Die Verantwortung und Haftung für die Details der Kennzeichnung lägen somit zuerst beim Influencer, was für das werbende Unternehmen ein klarer Vorteil ist.

 

Wählt man hingegen den dritten Weg und schließt einen Vertrag und verzichtet darin auf die Regelung zu den Kennzeichnungspflichten, muss das Unternehmen mit dem Risiko leben, schriftlich manifestiert zu haben, dass eine Regelung zur Kennzeichnung als Werbung nicht getroffen wurde. Wird ein solcher Vertrag dann Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung, könnte er als Beleg dafür angeführt werden, dass eine unzureichende Kennzeichnung von den Parteien beabsichtigt war, insbesondere dann, wenn im Vergleich dazu die Marken- und Produktpräsentation ausführlich geregelt wurde.

 

Grundsätzlich empfehlen wir, dass Kennzeichnungspflichten von werblichen Beiträgen so festgehalten werden sollen, dass sie einerseits die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und etwaige rechtliche Haftungsfragen regeln, aber zugleich ausreichend Spielraum für eine angemessene Umsetzung bleibt. 

 

Hinterfragen Sie genau, wofür Sie bei Influencern Geld bezahlen und halten Sie es in Verträgen fest.
Photo by Sebastian Herrmann on Unsplash

 

Haftungsregelungen in Influencer-Verträgen

 

Rechtssicher gestaltete Influencer-Verträge beschäftigen sich auch mit den Folgen bei eintretenden Problemen vor, während oder nach der Zusammenarbeit mit Influencern. Geregelt werden sollten insbesondere Haftungsfreistellungen bei Verstößen gegen die rechtlichen Kennzeichnungspflichten als Werbung, gegen die Nutzungsbedingungen der Veröffentlichung verwendeten sozialen Netzwerke sowie gegen sonstige Rechte Dritter, die möglicherweise auf Grundlage des Influencer-Beitrags gegen Sie geltend gemacht werden könnten, da der Influencer Ihre Marke oder Produkte bewirbt. Denn da der Beitrag zwar vom Unternehmen in Auftrag gegeben wird, die Umsetzung jedoch weitgehend durch den Influencer selbst erfolgt, sollte es auch der Influencer sein, der oder die sich für Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien verantworten muss. Beispiele sind hier etwa die Kosten einer Abmahnung oder eines gerichtlichen Verfahrens, mit denen Sie konfrontiert werden, weil der Werbebeitrag mit Ihrem Produkt nicht als Werbung gekennzeichnet wurde. Auch muss der Influencer beachten, mit seinem Beitrag keine Rechte Dritter zu verletzen.

 

Die GoodMenGroup unterstützt Sie beim Influencer-Marketing

 

Die GoodMenGroup verfügt über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Online Marketings. Wir haben bereits zahlreiche Mandanten aus dem Bereich des Influencer-Marketings vertreten. Daher können wir Sie in diesem Gebiet umfassen beraten und mit Ihnen individuell Ihre rechtssichere Marketing-Strategie besprechen.

  

Photo by Mari Helin on Unsplash

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Sandra Staub
Brandmanagement


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